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Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen eine maximale Pflegebetreuung von 24 Stunden rund um die Uhr an.
Sie wissen aber auch, dass kein Mensch solche Aufgaben alleine ausführen kann und darf. Besteht der Wunsch oder die Notwendigkeit einer Rund-um die-Uhr-Betreuung , so denken wir hier an den Einsatz von zwei bis drei Pflegebetreuer/Innen.
Unsre polnischen Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Altenpfleger, Krankenschwester bieten Ihnen eine individuelle Alternative zum Pflegeheim oder Seniorenheim.
Wir als Arbeitsgeber sind stets bemüht, dass keine Ausbeutung von unseren Mitarbeitern stattfindet, denn das ist unmoralisch und daher nicht vertretbar. Wir tragen Verantwortung und Nachhaltigkeit gegenüber unseren Mitarbeitern und unseren Kunden.
(1) Ventiwork betreut den Kunden in dessen Wohnung entsprechend den Bedürfnissen seines Gesundheitszustandes und den bei Vertragsabschluss im Fragebogen vereinbarten Pflege- und Dienstleistungen
(2) Im Fall einer krankheitsbedingten Verhinderung des eingesetzten Mitarbeiters verpflichtet sich Ventiwork, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab dem Ausfall des zunächst eingesetzten Mitarbeiters einen anderen, die selben Qualifikationen aufweisenden Mitarbeiter einzusetzen. Soweit keine durchgängige Betreuung erfolgt, reduziert sich das vereinbarte monatliche Entgelt für jeden Tag der nicht erfolgten Pfleg- und Betreuungsleistung um ein Dreißigstel.
(3) Die von Ventiwork erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen werden von dem eingesetzten Mitarbeiter in einer Pflegedokumentation aufgezeichnet. Die Pflegedokumentation ist Eigentum von Ventiwork.
(4) Die von Ventiwork erbrachten Betreuungs- und Pflegedienstleistungen werden in Leistungsnachweisen eingetragen und von dem Kunden gegengezeichnet.
(5) Ventiwork erbringt keine Reinigungsdienstleistungen. Der Kunde darf keinen Einfluss auf die Art und Weise der zu erledigenden Arbeiten ausüben. Er hat gegenüber den Mitarbeitern von Ventiwork kein Weisungsrecht. Urlaube der eingesetzten Mitarbeiter werden allein zwischen dem Mitarbeiter und Ventiwork abgestimmt; Ventiwork wird dabei auf die Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(6) Ventiwork erbringt keine medizinischen Behandlungspflegen (z.B. Injektionen, Wundversorgung u.a.).
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Ventiwork alle notwendigen Angaben und Telefonnummern der den Kunden betreuenden Personen und Institutionen (z.B. des Hausarztes, die Telefonnummer des Krankenhauses / der Klinik / des Rettungsdienstes usw.) sowie der nächsten Verwandten, gegebenenfalls einer Haushaltshilfe, der Therapeuten des Kunden etc., die im Notfall eine zusätzliche Hilfe für den Kunden erbringen könnten, anzugeben.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, mit den Mitarbeitern von Ventiwork während der Vertragslaufzeit und während eines Zeitraumes von 12 Monaten danach keine unmittelbaren Verträge abzuschließen oder Vertragsabschlüsse der Mitarbeiter mit Dritten zu vermitteln. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, hat er Ventiwork eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen.
(3) Falls der Kunde mit der Arbeit des von Ventiwork eingesetzten Mitarbeiters nicht zufrieden ist, wird Ventiwork innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung durch den Kunden an Ventiwork eine andere, adäquate Person für die vereinbarten Dienstleistungen einsetzen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, neben den von Ventiwork eingesetzten Mitarbeitern zusätzliche Personen einzustellen (Krankenschwestern, Haushaltshilfen oder andere Betreuer).
(5) Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Daten des Kunden dürfen von Ventiwork an seine Mitarbeiter weitergegeben werden.
(6) Überlässt der Kunde sein Kraftfahrzeug dem von Ventiwork eingesetzten Mitarbeiter zur Benutzung im Zusammenhang mit den von dem Mitarbeiter zu erbringenden Dienstleistungen, haftet Ventiwork nicht für auf einfacher Fahrlässigkeit des eingesetzten Mitarbeiters beruhenden Schäden. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem erstellten Tages- bzw. Wochenplan, der durch den Kunden (Auftraggeber) und der Geschäftsleitung der Firma Ventiwork festgelegt wird. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr gilt lediglich eine Rufbereitschaft und keine Nachtwache. Die Betreuungskraft muss täglich mindestens zwei Stunden zur freien Verfügung haben.
Ventiwork haftet gegenüber dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ventiwork haftet jedoch nicht für Umstände aller Art, die der Kunde selber durch Nichteinhaltung von ärztlichen Anordnungen oder ihn behandelnden Dritten zu vertreten hat., z.B. für die Folgen durch:
(1) Der Vertrag wird für die vereinbarte Zeit abgeschlossen. Wird er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Tode des Kunden.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Ventiwork insbesondere vor, wenn
(3) Bei Beendigung des Vertrages ist der Mitarbeiter von Ventiwork verpflichtet, die Wohnung des Kunden zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ansonsten am Tage nach der Beendigung des Vertrages zu verlassen. Er muss den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum in einem ordentlichen Zustand hinterlassen.
(4) Wird der Vertrag aus einem wichtigen Grunde, der in der Person des Kunden liegt, gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, Ventiwork hieraus entstehende Schäden zu erstatten, z.B. Kosten einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung des den Kunden betreuenden Mitarbeiters, erhöhte Rückreisekosten etc.
(5) Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
(1) Beginnt oder endet die Vertragslaufzeit im Laufe eines Monats oder wird die Pflege- und Betreuungsleistung aus Gründen nicht erbracht, die von Ventiwork zu vertreten sind bzw. in der Person des von Ventiwork eingesetzten Mitarbeiters liegen, erfolgt eine anteilige Berechnung der vereinbarten Monatsvergütung bzw. werden nur die Tage, an denen die Dienstleistungen von Ventiwork erbracht wurden, berechnet,
(2) Verstirbt der Kunde im ersten Monat der Vertragslaufzeit erhält Ventiwork das vereinbarte Honorar eines Monats in Höhe des dreißigfachen Tageshonorarsatzes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vor Beginn der Vertragslaufzeit auf die Dienstleistungen verzichtet.
(3) Werden die vereinbarten Dienstleistungen aus vom Kunden zu vertretenden oder in seiner Person liegenden Gründen nicht erbracht bzw. nicht abgerufen, bleibt der Vergütungsanspruch von Ventiwork bestehen.
(1) Die Mitarbeiter von Ventiwok sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(2) Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden erhoben, gespeichert oder an Dritte (z.B. Kostenträger, Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, Therapeuten, stationäre Einrichtungen) übermittelt werden.
(3) Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert sind.
(1) Ventiwork erklärt, dass er alle auszuführenden Tätigkeiten nach zum Vertragszeitpunkt gültigen Gesetzen, Richtlinien und Regeln, die für den Vertrag und die Endsendungsregeln zutreffen oder zukünftig zutreffen könnten, wie z.B. EU-Dienstleistungsrichtlinie, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Beschäftigungsverordnung etc. anwendet. Wenn die Rechtsvorschriften sich ändern, hat Ventiwork die Pflicht seine Handlungen selbsttätig den Änderungen anpassen.
(2) Die von Ventiwork beschäftigten Mitarbeiter sind während der Ausführung der Dienstleistungen durch eine Betriebshaftpflicht versichert sind. Ebenso besteht eine gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung nach polnischem Recht.
(3) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Unsere Preise:
Monatlich erbrachte Leistung bei freier Verpflegung und Logis richtet sich von 1700 .- € bis ca. 2100 .- € brutto pro Person.
Der Preis strukturiert sich nach Krankheits- und Qualifikationsumfang. In diesem Preis sind alle Kosten für das sozialversicherte Personal enthalten. Unser Personal ist in Deutschland versichert. Wir sorgen aber auch dafür, dass Arbeitsschutzgesetzbestimmungen eingehalten werden.
Wenn Sie zur Dienstleistungsfreiheit und zur absoluten legale Beschäftigung für kurzentsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Fragen haben, richten Sie diese einfach an uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ventiwork PUH HUG sp.zo.o.
Sady 10A,11-730 Mikolajki PL
Amtsgericht Suwalki, RHB 1270
NIP PL 742-20-02-901 Regon 51142178
Geschäftsführerin Sabina HUG
Mobile DE:0049 172 605-522-1
Mobile PL: 0048 607-096-551
E-mail: info@ventiwork.de
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