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Anspruch auf mehr Pflegegeld bei Demenz

Neben den bekannten Pflegestuffen I, II, III, gibt es auch seit einiger Zeit die Stufe 0.

Für diese Pflegstufe 0, die nicht in den üblichen Tabellen aufgelistet ist, bekommt man in der Regel kein Geld. Die zusätzliche Leistung erhält der Personenkreis, die "...mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz..." zu kämpfen haben. Also die Menschen, die noch keiner Pflegestufe angehören, dennoch Betreuung brauchen, weil sie die alltäglichen Aufgaben, die beispielsweise im Haushalt anfallen, ohne Hilfe nicht mehr bewältigen können und so in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sind.Dieser Betrag beläuft sich auf maximal 2400.- € im Jahr.

Zu beantragen ist diese Leistung, wie bei den anderen Pflegestufen auch, bei der Pflegekasse. Auch hier kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes um festzustellen und zu prüfen inwieweit diese Alltagseinschränkung (auch aufgrund von Alterverwirrtheit, geistige Behinderung etc.) vorliegt.

[Quelle: PLUS Magazin, Sonderheft: Pflege kompakt 2010, S. 9]

 


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