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Tagespflegekosten im Heim

Auszeit von der Pflege: Damit pflegebdürftige Angehörige auch während eines Urlaubs in guten Händen sind, können die Pflegenden eine Urlaubsvertretung für sich beantragen. Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Betrag von 1432 Euro und für 28 Tage im Jahr. Die Modellrechnung für einen Heimaufenthalt zeigt die finanziellen Tücken ... [Quelle: Wiso.zdf.de]

Die Erstattungen durch die Pflegeversicherung reichen heute bei vielen stationären Pflegeheimen nicht aus, um die kompletten Kosten abzudecken. Hier eine beispielhafte Preistabelle aus dem September 2003, andere Heime können günstiger oder teurer sein:

 
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Zahler
Pflegekosten
47,00
62,70
80,00
Kasse/privat
Investitionskosten-
anteil
7,16
7,16
7,16
privat
Investitionskosten-

anteil für Sozial-

hilfeempfänger
5,41
5,41
5,41
Sozialamt

Unterkunft und

Verpflegung
19,00
19,00
19,00
privat

(Heimkosten pro Tag in Euro, Stufe = Pflegestufe)

Der Investitionskostenanteil ist entweder privat oder vom Sozialamt zu zahlen. Bei vier Wochen Pflege bedeutet dies für Privatzahler: 73,16 Euro Tagessatz mal maximal 28 Tage ergeben 2048,48 Euro schon in Pflegestufe I. Bei Pflegestufe II erreichen die Kosten 93,86 Euro mal 28 gleich 2628,08 Euro und bei Pflegestufe III erreichen die Kosten pro Monat (28 mal 106,16 Euro) insgesamt 2972,48 Euro. Dies bedeutet: In Stufe I reicht bei diesem Kostenbeispiel das Geld knapp 20 Tage, in Stufe II etwa 15 Tage, für Stufe III nur 13 Tage.

Nicht alle Kosten werden übernommen

Folgende Leistungen können durch die Pflegesätze abgedeckt sein:

 

Allerdings kommen manchmal noch andere Kosten, wie etwa Telefon oder TV-Anschluss dazu. Also gilt es immer, vorher genau zu rechnen. Diese Kosten für Leistungen muss man selbst übernehmen:

 


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